Wiiräbe - Stübli

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Unser Wiiräbestübli



Kontaktadresse / Reservationen


Verantwortlich für die Vermietung- und Verwaltung

reservationen(at)familiengarten-dietikon.ch

(Weitere Infos Vorstand / Verein)

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Hausordnung

1. Das Vereinslokal steht ausschliesslich Vereinsmitgliedern
des FGVD zur Verfügung. Nur sie können das Lokal mieten.

Vereinsaktivitäten wie Vorstandssitzungen, Blumentag, Regionaltagungen, An- und Austrinkete etc., haben bei der Terminreservation 1. Priorität.

2. Die Verwaltung führt einen Belegungsplan und regelt damit die ordentliche Belegung. Eingerichtet sind 24 Sitzplätze. Die Mieter sind für die ordentliche Abgabe gem. Mietvertrag verantwortlich.

Das Lokal wird vom 1. April bis 31. Oktober vermietet.

3. Die Tagespauschale von Fr. 50.- ist im Voraus in Bar zu bezahlen und erlaubt eine einmalige Belegung. In der Pauschale inbegriffen sind:
Vereinslokal „Wiiräbe-Stübli“, Strom, Wasser und die Benützung von Geschirr, Gläser, Besteck und Kücheninventar. Ebenso die Benützung der oberen WC’s.
Zusätzlich bezahlt werden muss bei Vertragsabschluss ein Depot von Fr. 50.- , welches für defektes Geschirr und unsachgemässe Reinigung verrechnet wird.
Dieses Depot wird anschliessend an die anstandslose Abnahme durch die Verwaltung zurückbezahlt.

4. Einrichtung & Inventar:
Beschädigungen oder Verluste von Geschirr, Gläser, Besteck etc. werden gemäss sep. Preisliste berechnet und dem Mieter in Rechnung gestellt, resp. mit dem Depot verrechnet. Tische und Bestuhlung darf nicht im Freien verwendet werden. Für Schäden an der Einrichtung (Fenster, Türen, Wände, Boden, elektrische Einrichtung und Küche) werden die effektiven Instandstellungskosten verrechnet. Die Verwaltung bestimmt die Handwerker.

5. Reinigung:
Sämtliche benutzte Gegenstände müssen gereinigt verräumt werden.
Der Boden ist feucht aufzunehmen.
Ebenfalls ist der Mieter für die ordnungsgemässe Reinigung der oberen WC-Anlage während der Mietdauer verantwortlich.
Die Abfallentsorgung im und vor dem Lokal ist Sache des Mieters.
Dieser muss auch durch den Mieter abgeführt werden.

6. Die Bestimmungen der Lärmschutzverordnung der Stadt Dietikon
sind einzuhalten.
Art. 27
Jede Nachtruhestörung in der Zeit von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr ist untersagt.
Art. 33
Radio, Fernseher, Verstärkeranlagen und dergleichen sind auf Zimmerlautstärke zu reduzieren.
Art. 34
Falls Singen und Musizieren Dritte stört, ist es nur von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr erlaubt. Fenster und Türen sind zu schliessen.

7. Für Zufahrt, Park- und allgemeine Ordnung auf dem Areal
verweisen wir auf die Gartenordnung Art. 11

8. Das Übernachten im Vereinslokal ist nicht gestattet.

9. Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache des Mieters.


Der Vermieter (FGVD) lehnt jegliche Haftung ab.

10. Die Verwaltung ist für Reservationen, Vermietung und Abnahme verantwortlich. Die vorliegende Hausordnung wurde an der Vorstandssitzung vom 24.4.03 genehmigt und verabschiedet und tritt per sofort in Kraft.


Der Vereinsvorstand


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Was kann alles gemietet werden?

Vereinslokal, Platz vor Getränkeausgabe, diverses Zubehör und an
kalten Tagen kann das „Wiiräbe-Stübli“ auch elektrisch beheizt
werden.

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Preisliste der einzelnen Mietobjekte

Vereinslokal „Wiiräbe-Stübli“    Fr. 50.--
Holzkohlen-Grill                        Fr. 40.--
Festzelt gross                           Fr. 30.--
Festgarnitur                              Fr. 10.--
(3 Tische/ 6 Bänke sind bei Lokalmiete inbegriffen)
Elektroheizgerät                       Fr. 10.--



Getränkelieferung
Getränke können beim vereinsinternen Getränkeverkauf bestellt werden.

Diese werden zum vereinbarten Termin vor Ort geliefert.
Eine sep. Preisliste mit dem bestehenden Getränke-Angebot wird Ihnen gerne zur Verfügung gestellt.